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Keine perfekte Akte nötig
Wir prüfen, ob für Ihre vermietete Immobilie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer begründbar ist und ob sich ein Gutachten wirtschaftlich lohnt.
Jetzt schnell herausfinden, ob sich ein Gutachten für Sie rechnet.
Für den Start reicht ein kurzer Überblick. Fehlende Unterlagen sind kein Hindernis.
Digitales Dossier
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Hilfreich
Optional
Unsere Gutachten werden objektbezogen hergeleitet und für die Einreichung beim Finanzamt nachvollziehbar aufbereitet. Die finale steuerliche Einordnung erfolgt mit Ihrer Steuerberatung.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ermöglicht im Einzelfall den Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer.
Die Herleitung orientiert sich an einschlägiger BFH-Rechtsprechung zur geeigneten Nachweisführung im Einzelfall.
Entscheidend bleibt eine nachvollziehbare Begründung anhand Gebäudezustand, Unterlagen, Modernisierungen und Schäden.
Das Finanzamt arbeitet häufig mit pauschalen Nutzungsdauern. Wir prüfen, ob der tatsächliche Zustand Ihrer vermieteten Immobilie eine kürzere Restnutzungsdauer nachvollziehbar begründen kann.
Statt nur mit pauschalen Annahmen zu arbeiten, wird der tatsächliche Gebäudezustand strukturiert dokumentiert und fachlich eingeordnet.
Die Herleitung stützt sich auf nachvollziehbare Bewertungsgrundlagen, vorhandene Unterlagen, Modernisierungen und erkennbare Zustandsmerkmale.
Von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten – digital vorbereitet und fachlich sauber eingeordnet.
Viele Fälle können digital vorbereitet werden, wenn Unterlagen und Fotos ausreichend aussagekräftig sind.
Falls Objektzustand oder Plausibilität es erfordern, wird eine Vor-Ort-Prüfung transparent empfohlen.
Übermitteln Sie uns die Basisdaten Ihrer Immobilie – schnell, unverbindlich und ohne Steuer-ID.
Laden Sie vorhandene Dokumente und Fotos hoch. Fehlende Unterlagen können später nachgereicht werden.
Die Angaben werden geprüft, Rückfragen werden geklärt und die Restnutzungsdauer objektbezogen hergeleitet.
Sie erhalten ein nachvollziehbar aufbereitetes Gutachten zur Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung und Einreichung beim Finanzamt.
Erfahrung. Wir kennen die typischen Rückfragen rund um Restnutzungsdauer-Gutachten und bereiten die Unterlagen strukturiert auf.
Methodik. Im Mittelpunkt steht eine nachvollziehbare, objektbezogene Herleitung statt pauschaler Behauptungen.
Klarheit. Der Prozess bleibt einfach: digital vorbereitet, transparent erklärt und bundesweit nutzbar.
Unterlagen, Fotos und Objektzustand werden nachvollziehbar eingeordnet.
Starten Sie mit einer schnellen digitalen Ersteinschätzung. Danach lässt sich einordnen, ob ein Gutachten für Ihre Immobilie fachlich und wirtschaftlich sinnvoll sein kann.
Eine Anerkennung kann nicht garantiert werden. Wichtig ist eine nachvollziehbare, objektbezogene Herleitung. Das Gutachten wird so aufbereitet, dass die Annahmen und Bewertungslogik für die Einreichung verständlich dokumentiert sind. Die steuerliche Einordnung sollte mit Ihrer Steuerberatung erfolgen.